Stiften und spenden

 

Jede Bürgerin, jeder Bürger und jedes Unternehmen kann sich an der Bürgerstiftung Lotte beteiligen.

Sie haben die Möglichkeit, uns zu unterstützen durch

  • Spenden oder Zuwendungen zu Lebzeiten

Lebzeitige Zuwendungen unter 500,00€ werden als Spende zeitnah für die Zwecke der Stiftung verwendet. Lebzeitige Zuwendungen ab einem Betrag von 500,00€ erhöhen ohne eine anderweitige Festlegung zu 80% das Stiftungsvermögen und werden zu 20% als Spende für die Zwecke der Stiftung verwandt. Spenden sind in jeder Höhe möglich.

  • Zuwendungen „postum“ über den Tod hinaus
  • Spenden
  • Anregungen
  • Mitarbeit bei Projekten

 Bankverbindung:

Empfänger: Bürgerstiftung Lotte
IBAN: DE06 4035 1060 0073 2994 48
BIC:   WELADED1STF

Bitte geben Sie ab 300 € auf dem Überweisungsträger an, ob es sich um eine Zuwendung oder Spende handelt. Bitte geben Sie im Verwendungszweck für die Zusendung der Zuwendungsbestätigung(en) Ihren Namen und Ihre vollständige Anschrift an. Überweisungsträger stehen in den örtlichen Filialen der Kreissparkasse Steinfurt, der Volksbank Westerkappeln-Saerbeck eG sowie der VR-Bank Münsterland Nord eG zur Verfügung.

 

Hinweis zur Datenverarbeitung

Die nicht anonymisierten Daten der Zuwendenden werden von der Stiftungstreuhänderin, DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, zum Zwecke der Erstellung von Zuwendungsbestätigungen und Informationen über Stiftungsaktivitäten elektronisch gespeichert und dem Stiftungsrat der Stiftung übermittelt, um eine Danksagung zu ermöglichen.