Förderungsrichtlinien der Bürgerstiftung Lotte

Stiftungszwecke gemäß Errichtungsurkunde:

Gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, insbesondere

  • Jugendhilfe
  • Altenpflege
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz, Denkmalpflege
  • Heimatpflege
  • Bildung und Ausbildung
  • bürgerschaftlichen Engagements zugunsten
  • gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
  • Feuerschutz
  • Mildtätige Zwecke
  • Kirchliches Engagement sowie
  • Sport.
     

Maxime für die Förderung:

  • Originalität und Ideenreichtum
  • Vorbildcharakter
  • besonderes ehrenamtliches Engagement
  • bürgerschaftliche Eigeninitiative
  • Zukunftsorientierung
  • gesellschaftliche Anstöße geben
  • flächendeckende Wirksamkeit
  • Pilotprojekte
  • Prinzip der Ausschließlichkeit
  • Kein Gießkannenprinzig

Nach dem Willen der Stifter ist zur Priorisierung - entsprechend den Maximen der Bürgerstiftung Lotte – die Förderung herausragender Projekte beabsichtigt. Diese sollen nicht konsumtiv geprägt, sondern nachhaltig, zukunftsorientiert und innovativ das bürgerschaftliche Engagement aktivieren.
 

Förderungsanträge:

Förderungsanträge sind an den Stiftungsrat der Bürgerstiftung Lotte, Feldblumenweg 4, 49504 Lotte, zu richten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Mit der Durchführung von Maßnahmen darf erst nach erfolgter Bewilligung der Stiftungsmittel begonnen werden.

Eine ausführliche Begründung der Förderfähigkeit, die Beschreibung des Projektes, die Kostenermittlung, die Finanzierung und der Freistellungsbescheid sind beizufügen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitglieder des Stiftungsrates gerne zur Verfügung.