Förderungsrichtlinien der Bürgerstiftung Lotte

Stiftungszwecke gemäß Errichtungsurkunde:

Gemeinnützige und mildtätige Stiftungszwecke, insbesondere

  • Jugendhilfe
  • Altenpflege
  • Kunst und Kultur
  • Denkmalschutz, Denkmalpflege
  • Heimatpflege
  • Bildung und Ausbildung
  • Bürgerschaftlichen Engagements zugunsten
  • Gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
  • Feuerschutz
  • Mildtätige Zwecke
  • Kirchliches Engagement sowie
  • Sport
     

Maxime für die Förderung:

  • Originalität und Ideenreichtum
  • Vorbildcharakter
  • Besonderes ehrenamtliches Engagement
  • Bürgerschaftliche Eigeninitiative
  • Zukunftsorientierung
  • Gesellschaftliche Anstöße geben
  • Flächendeckende Wirksamkeit
  • Pilotprojekte
  • Prinzip der Ausschließlichkeit
  • Kein Gießkannenprinzip

Nach dem Willen der Stifter ist zur Priorisierung - entsprechend den Maximen der Bürgerstiftung Lotte – die Förderung herausragender Projekte beabsichtigt. Diese sollen nicht konsumtiv geprägt, sondern nachhaltig, zukunftsorientiert und innovativ das bürgerschaftliche Engagement aktivieren.
 

Förderungsanträge:

Förderungsanträge sind an den Stiftungsrat der Bürgerstiftung Lotte, Feldblumenweg 4, 49504 Lotte oder per E-Mail an srock@t-online.de zu richten. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Mit der Durchführung von Maßnahmen darf erst nach erfolgter Bewilligung der Stiftungsmittel begonnen werden.

Eine ausführliche Begründung der Förderfähigkeit, die Beschreibung des Projektes, die Kostenermittlung und die Bestätigung, dass die Finanzierung sichergestellt ist, sind vorzulegen. Darüber hinaus ist der Freistellungsbescheid beizufügen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitglieder des Stiftungsrates gerne zur Verfügung.